Dienstag, 2. Mai 2017

Zur Wohnungssituation im Vogelsbergkreis



Mangel an Sozialwohnungen trotz Leerstand 


Die demografische Entwicklung führt nicht nur in den Ballungsgebieten, sondern auch im ländlichen Raum zu einem Mangel an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Dies lässt sich - bezogen auf die Wohnbedürfnisse von Senioren oder anderer Bezieher niedriger Einkommen - auch für den Vogelsbergkreis nachweisen. "Oberhessen live" zitiert die Studie "Wohnen65plus" aus dem Jahr 2013 sowie eine ähnliche Studie des Pestel-Instituts von Oktober 2015, die für den Vogelsbergkreis einen Fehlbestand von über 4000 (an anderer Stelle über 6000) preiswerten (Sozial-)Wohnungen prognostizieren. Hohe Baupreise und die Leerstandsproblematik haben gleichzeitig dazu geführt, dass der soziale Mietwohnungsbau im Vogelsbergkreis praktisch zum Erliegen gekommen ist.


Legt man die bestehenden Anforderungen an altersgerechtes Wohnen zu Grunde, gelangt man - auch ohne entsprechende Bedarfsanalyse für die Städte und Gemeinden des Vogelsbergkreises - sogar zu einer weit ungünstigeren Prognose, denn ein erheblicher Teil des Bestands an selbst genutztem Wohneigentum und Mietwohnungen, der jetzt und in Zukunft von der Altersgruppe 60 Plus bewohnt wird, dürfte nicht seniorengerecht sein bzw. sich künftig als nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geeignet erweisen. 



Im Kreistag des Vogelsbergkreises wird die oben beschriebene Situation allerdings voll-kommen anders dargestellt. Bürger und Politiker leben also mal wieder in unterschiedlichen Welten. So berichtet die Oberhessische Zeitung am 02.03.2017 unter der Überschrift "Wohnungssituation im Vogelsberg: Keine Überraschung": 
Es ging um die Wohnraumsituation im Vogelsberg insgesamt. Die Kreis-verwaltung hatte zahlreiche Daten zusammengetragen. Da wurde die Zahl der Interessenten für eine Sozialwohnung (42 im vergangenen Jahr) ebenso präsentiert wie die Zahl der Baugenehmigungen. Die gab es im letzten Jahr für 88 Einfamilienhäuser, für sechs Zweifamilienhäuser und für drei Mehrfamilien-häuser. Und natürlich wurde auch der Leerstand erfasst - vorwiegend ein Problem in den Ortskernen.

Interessanterweise sagen die zahlreichen Daten, die die Kreisverwaltung zusammenge-tragen hatte, über den aktuellen Wohnungsbedarf überhaupt nichts aus. Welche Rück-schlüsse sind beispielsweise auf den Bedarf an Sozialwohnungen zu ziehen, wenn man erfährt, dass sich in 2016 ganze 42 Interessenten um eine Sozialwohnung beworben haben? Konnten die Wünsche aller dieser Bewerber erfüllt werden? Oder warten diese noch immer auf eine geeignete Zuweisung? Entsprachen die zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen hinsicht-lich Größe, Barrierefreiheit usw.den Bedürfnissen der Mieter? Gern hätte man auch konkrete Zahlen über Leerstände erfahren und auch darüber, in welchen Ortskernen (nur Dörfer?) diese auftreten. 

Die allgemein akzeptierte Forderung, der wachsenden Zahl von Senioren ein selbständiges Wohnen im vertrauten Wohnumfeld auch bei schwindender Fähigkeit zur selbständigen Bewältigung des Alltags zu ermöglichen, hätte längst zu erheblichen Anstrengungen geführt haben müssen, das Wohnraumangebot entsprechend anzupassen. Dazu hätte auch gehört, alternative Wohnmodelle zu entwickeln und anzubieten, die bestimmten alters-typischen Phänomenen wie Vereinsamung, mangelhafter (Selbst-)Versorgung und Betreu-ung u.a.m. entgegen wirken. Diese Verpflichtung der Allgemeinheit zu seniorengerechter Daseinsvorsorge resultiert nicht zuletzt aus dem Menschen- und Bürgerrecht auf ein selbstbestimmtes Leben. 



Ulrich Lange 


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